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Anwendungsbereiche der Mediation

Mediation ist immer sinnvoll, wenn die Parteien eine Regelung zur größtmöglichen Zufriedenheit aller Seiten treffen wollen.

Mediation ist im privaten Bereich geeignet, z.B.:

Mediation bei Erbschaftsangelegenheiten

Frühzeitig Fundament legen:

Mediation bei ErbschaftMediation bietet die Chance, frühzeitig tragfähige Lösungen für die Erbschaft zu entwickeln. Es ist sinnvoll, noch weit vor dem Zeitpunkt der Vermögensübertragung bereits alle Fragen im Sinne aller Familienmitglieder zu lösen. Persönliche Konflikte, die ansonsten – wie Erfahrungen zeigen – leider sehr häufig auftreten, lassen sich somit vermeiden.

Wertvolle Hilfe bei Eintritt der Erbschaft:

Auch nach dem Ableben eines Familienmitglieds bietet Erbmediation wertvolle Hilfe. Einvernehmliche Lösungen vermeiden Streitigkeiten oder gar ein Auseinanderbrechen der Familie.

Mediation bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten

Mediation bei NachbarschaftsstreitigkeitenNachbarschaftsstreitigkeiten sind unliebsam, aber dennoch weit verbreitet, ja fast alltäglich.

Unterschiedliche Interessen und Sichtweisen prallen aufeinander, weil die Verständigung misslingt. Konflikte schwelen über lange Zeit vor sich hin, bis sie schließlich eskalieren. Es kommt zu Beleidigungen, Drohungen oder gar tätlichen Auseinandersetzungen. Ein sinnvoller Dialog scheint dann kaum mehr möglich.

Neutrale Vermittlung:

Mediation bietet die Möglichkeit, an einem neutralen Ort und unter der Anleitung einer neutralen dritten Person, nämlich des Mediators, miteinander ins Gespräch zu kommen. Erfahrungsgemäß wird in den meisten Fällen eine schnelle und dauerhafte Konfliktlösung erzielt.

Alternative zu teuren Gerichtsverfahren:

Mediation bei Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten ist daher eine sinnvolle, kostengünstigere und zeitsparende Alternative zu den gerade in diesem Bereich für beide Parteien meist unbefriedigend verlaufenden Gerichtsverfahren.

Themen der Mediation bei Miet- und Nachbarschaftsstreitigkeiten können beispielsweise sein:

  • Bauvorhaben (Um-, An- oder Neubauten)
  • Lärm- und Geruchsbelästigung (durch Kinderlärm, Hunde, Musik, Rasenmäher, Grillen etc.)
  • Unterschiedliches Verständnis von Ordnung und Reinlichkeit (z.B. im Treppenhaus)
  • Auslegung von Verträgen (z.B. Mietvertrag, Hausordnung)
  • Konflikte bei Mietzins-, Nebenkosten- oder Entschädigungszahlungen
  • Differenzen bei der Gartengestaltung (insbesondere bei Baum- und Heckenschnitt, über die Grundstücksgrenze ragende Pflanzen, Schattenwurf)
  • Nutzung von gemeinschaftlichen Räumen und Anlagen, Haus- und Grundstücksgestaltung
  • Grenzstreitigkeiten

 

Kontakt-Details

Jürgen Heimes
Wertherstraße 84
33615 Bielefeld
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